Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
MF FitKids GmbH
Waidhofner Straße 42-44
A-3300 Amstetten
Telefon: +43 7472 24611
Email: amstetten-base@energyfitness.at
Kontaktperson: GF Martin Freudenschuss
FN: FN 477269 t
Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflicht!
Die Nutzung der Spielelemente darf die Fähigkeit des Kindes nicht überschreiten.
Bitte leisten Sie den Anweisungen des Personals folge und beachten Sie die Hinweisschilder und Aushänge.
„Sicherheit und Gesundheit“ ist unser oberstes Gebot! Die MF FitKids GmbH sowie die Energy Fitness Studio GmbH sind bemüht sämtliche Spielgeräte und Kurse entsprechend den höchsten sicherheitstechnischen Ansprüchen bereit zu stellen. Etwaige Mängel daher bitte umgehend melden.
Der/Die Erziehungsberechtigte bestätigt, dass Ihr/Sein Kind mental und gesundheitlich fit ist, um an angebotenen Veranstaltungen/Kursen teilnehmen zu können. Im Zweifelsfall vor Besuch der Räumlichkeiten des Betreibers einen Arzt aufsuchen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!
Benutzerberechtigter Personenkreis – die MF FitKids GmbH ist grundsätzlich für Kinder ab 3 Jahren konzeptioniert bzw. mit dementsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Natürlich haben Eltern bzw. Aufsichtspersonen Zutritt zum Kinderspielplatz. Auch Kinder über 12 Jahren sowie Jugendliche und Erwachsene können den Kinderspielplatz und die Geräte benutzen, sofern dies dem TÜV Gutachten entspricht und Gewicht und Größe passen. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder. Sie sind jedoch verpflichtet, sich so zu verhalten, dass insbesondere die jüngeren Benutzer nicht gefährdet werden. Bei rücksichtslosen und gefährlichen Veralten ist das Team der MF FitKids GmbH sowie das Team der Energy Fitness Studio GmbH berechtigt den sofortigen Ausschluss auszusprechen. Die Nutzung der Spielelemente sowie die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheit der Spielelemente wurde durch den TÜV oder einer andere vergleichbare Einrichtung überprüft und wird von den Herstellern im Rahmen der Nutzervorschriften gewährleistet. Die Gerätschaften entsprechen damit den höchsten Sicherheitsanforderungen und werden regelmäßig geprüft und gewartet, um die Beibehaltung dieses Standards fortlaufend sicher zu stellen.
Die Mitgliedschaft unterzeichnet vom Erziehungsberechtigten und unterzeichnet von einem befugten Mitarbeiter des Betreibers berechtigt zur Benützung der Clubeinrichtung innerhalb der Öffnungszeiten. Sie ist nicht übertragbar. Der Betreiber behält sich die Änderung der Öffnungszeiten, Leistungsangebote sowie der Clubeinrichtung vor. Bei vorübergehender Schließung der Clubräumlichkeiten oder Teilen davon aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Pandemien und damit verbundene behördliche Schließungen), Reparatur- und Verbesserungsarbeiten oder sonstigen Gründen besteht bis zu einem Zeitraum von vier Wochen kein Anspruch auf Bereitstellung ersatzweiser Spielmöglichkeiten, Rückerstattung, Anrechnung oder vorzeitige Vertragsauflösung.
Die Clubeinrichtungen können vom Kind zu den Öffnungszeiten in der Regel ohne zusätzliches Entgelt genutzt werden. Für Einrichtungen und Kurse, für die ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist, wird die entsprechende Information in den Räumlichkeiten ausgehängt oder auf Anfrage von einem/r MitarbeiterIn des Betreibers bekannt gegeben.
Der Betreiber behält sich vor die Clubeinrichtungen für drei Urlaubswochen pro Kalenderjahr, an Samstagen und Sonntagen, zu den gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen zu halten. Es erfolgt in diesen Fällen keine Rückzahlung, da diese Zeiträume in der Preiskalkulation berücksichtigt wurden.
Änderung wie u.a. des Namens, der Adresse, der Telefonnummer oder der Bankverbindung sind dem Betreiber unverzüglich bekanntzugeben. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zulasten des/der Erziehungsberechtigten/Kontoinhabers/Kontoinhaberin.
Der/die Erziehungsberechtigte erklärt, die jeweilige in den Räumlichkeiten von dem Betreiber angeschlagene Hausordnung / Studioordnung einzuhalten sowie Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt auch für die bekanntgegebenen Begleitpersonen. Widrigenfalls darf der Betreiber ohne Einhaltung einer Frist und ohne Ersatz allfällig geleisteter Beiträge den Vertrag außerordentlich kündigen.
Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen bzw. beim Kartenleser zu verwenden.
Der Betreiber haftet dem Mitglied für allfällige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für
Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die mitgebracht werden, wie
insbesondere Schmuck, Wertgegenstände, Geld und Kleidung übernimmt der
Betreiber keinerlei Haftung.
Der
vereinbarte Beitrag laut Preisliste ist ein um 20 % ermäßigter
Bonuspreis, der nur den pünktlichen Zahlern vorbehalten ist. Kommt
der/die Zahlende mit 2 Mitgliedsbeiträgen in Verzug wird der gewährte
Bonus für fällige und künftige Zahlungen gestrichen.
Der Betreiber kann
den normalen Mitgliedsbeitrag und die sofortige Entrichtung der gesamten
bis zum nächsten Kündigungstermin noch offenen Betrag fordern, wenn der
Betreiber das Mitglied unter Hinweis auf diese Fällig-Stellung sowie
Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
Einlangende Beiträge werden jeweils auf den im Zahlungszeitpunkt älteren
fälligen Mitgliedsbeitrag angerechnet. Ab der ersten Mahnung werden
Mahnkosten verrechnet. Jegliche vorprozessuale Kosten, wie insbesondere
die eines im Verzugsfall eingeschalteten Inkassobüros oder
Rechtsanwaltes, hat das Mitglied zu tragen,
Abbuchungen können
mangels besonderer Vereinbarung einmal pro Monat bzw. alle 2 Wochen
vorgenommen werden. Bei unberechtigtem Widerruf der Ermächtigung zur
Durchführung von Abbuchungen vom Bankkonto des Mitglieds wird ein
Bearbeitungsentgelt von EURO 10,- fällig, zzgl. zu den fälligen
Bankspesen.
Erziehungsberechtigte Unterzeichner der unbefristeten
Mitgliedsvereinbarung eines minderjährigen Mitglieds und mit dem
Mitglied nicht idente unterzeichnete Kontoinhaber (Zahler) treten als
Solidarschuldner ein.
Die unbefristete Mitgliedsvereinbarung kann unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Zeit ab Beginn der Vereinbarungslaufzeit, während der das Mitglied auf das Recht zur Kündigung verzichtet) gekündigt werden. In der Fortlaufzeit (an die Mindestlaufzeit anschließende Laufzeit) kann die Mitgliedsvereinbarung unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zu jedem 31.März, 30.Juni, 30. September oder 31. Dezember gekündigt werden. Weichen der Vertragsbeginn und der Beginn der beitragspflichtigen Mitgliedschaft (Zahlungsbeginn) voneinander ab, bestimmen sich die vorstehend genannten Kündigungsfristen und –termine nach dem Datum des
vereinbarten Zahlungsbeginns. Die Kündigung hat schriftlich mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift des Mitglieds zu erfolgen. Eine Kündigung per eingeschriebenen Brief oder eingescannter Brief per E-Mail ist ausreichend. Ein Fax oder eine E-Mail ist nicht ausreichend.
Besonderes Rücktrittsrecht gem. §3 Konsumentenschutzgesetz: Hat das Mitglied seine Vertragserklärung nicht in die von dem Betreiber für seine geschäftliche Zwecke dauernd genützten Räume abgegeben, so kann das Mitglied unter den Voraussetzungen des §3 KschG binnen 14 Tage nach Zustandekommen des Vertrages mittels schriftlicher Erklärung zurücktreten. Es gilt das Datum des Poststempels.
Außerordentliche Kündigung:
> Bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit einer längeren Laufzeit als 12 Monate kann unter folgenden Voraussetzungen die Mitgliedschaft vorzeitig beendet werden: Die Kündigungsfrist laut AGBs Abs. 17 muss eingehalten werden und der Differenzbetrag auf den gewährten Preisnachlass ist für diesen Zeitraum aufzuzahlen.
> bei Umzug, unter Vorlage des Meldezettel, sofern der neue Wohnort mehr als 20 km vom nächstgelegenen Standort entfernt ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist lt. AGBs. Abs. 15 Benutzerbedingungen und Hausordnung:
> Für die Aushändigung der Chip-, Magnetkarte wird ein Pfand von EUR 10,- ausgelegt. Bei unbeschädigter Rückgabe wird der Pfand in voller Höhe rückerstattet. Bei Verlust dient der Pfand als pauschalierter Schadensersatz. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt die Zutrittsberechtigung zu stornieren. Die Karte ist dann umgehend an den Betreiber abzugeben.
> Die freigeschaltete Chip-, Magnetkarte des Betreibers ermöglicht zum Eintritt in die Räume der Anlage des Betreibers nur Benutzung des Kinderlandes und Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen. Sind diese mit Zusatzkosten verbunden, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Das Betreten von extra Räumlichkeiten ist nur gestattet, wenn das Trainingspersonal anwesend ist. Das Betreten von Personalräumen und der Bereich hinter der Theke/Bar sind nicht gestattet.
> Die freigeschaltete Chip-. Magnetkarte darf nur von der auf der Chip-/Magnetkarte angeführten Person (Mitglied) persönlich verwendet werden. Eine Aushändigung an andere Personen ist nicht zulässig und wird mit € 180,- geahndet.
> Mitnehmen weiterer Personen ohne Eintrittsberechtigung ist nicht erlaubt. Der Eintritt unberechtigter Personen durch das Mitglied, sowie das Betreten nichtberechtigter Bereiche werden weiter verfolgt werden und hat sich dem Betreiber ergebende Nachteile (auch von 3. Person verursachte Nachteile) zurechnen zu lassen. Es wird in jedem Fall mit EURO 180,- Missbrauchsgebühr geahndet, dieser Betrag wird direkt vom Konto abgebucht oder muss sofort in Bar bei der Rezeption/bei der Theke/ im Trainerbüro beglichen werden
> es gilt immer die letzte veröffentlichte Fassung der Benutzerbedingungen und der Hausordnung
> Für Verletzungen wird nicht gehaftet.
> Die Räume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
> Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderen Besuchern widerfahren, etwa auf Grund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften resultieren, sind die Erziehungsberechtigten sowie Begleitpersonen verantwortlich.
> Das Rauchen in den Räumen des Betreibers ist verboten.
> Im Übrigen gelten zusätzlich die ausgehändigte Hausordnung sowie Hinweisschilder, denen sich die/der Erziehungsberechtigte/die Begleitperson unterwirft. Es muss darauf geachtet wird, dass das Kind dem Folge leistet.
Aus wichtigen Gründen, die in der Person des Mitgliedes gelegen sind, wie insbesondere bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, Studioordnung, Belästigung Anderer, Benützung der Clubräumlichkeiten in durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand, Missachtung von Anweisungen des Personals oder im Insolvenzverfahren (bzw. Privatkonkurs), kann der Betreiber über das Mitglied ein vorübergehendes Hausverbot verhängen, und/oder jederzeit unter Weitergeltung der Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung der bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Beiträge mit sofortiger Wirkung von der Mitgliedsvereinbarung zurücktreten.
Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers:
>Jede Türöffnung wird mit der Kartennummer des Mitglieds, mit Datum und Uhrzeit registriert.
> Eine oder mehr Kameras im Studio nehmen jeden Eintritt und die Benutzung des Steuergerätes sowie den Trainingsraum auf. Eine Live-Beobachtung des Eingangsbereiches und des Trainingsraumes ist von berechtigtem Sicherheitspersonal oder durch Mitarbeiter des Betreibers jederzeit möglich. Die Aufnahmen werden lt. DSGVO nach 72h gelöscht, ausgenommen Videos die auf Grund rechtswidriger Vorkommnisse zur Beweisaufnahme benötigt werden.
> Die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind ausgehängt.
Die vereinbarten Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf der Basis des Verbraucherpreisindex 2015 oder eines nachfolgend an seine Stelle tretenden Indexes bzw. auf Grund anderer kostenrelevanter Parameter. Im Fall der Preisanpassung gilt der neu errechnete Wert, als neue Bezugsgröße für zukünftige Änderungen. Die Nichtausübung des Rechtes auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Der Betreiber kann die AGBs innerhalb der gesetzlichen Schranken jederzeit durch Aushang oder persönliche Benachrichtigung abändern. Es gilt immer die letzte veröffentliche Fassung.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs oder Teile von einzelnen Bestimmungen aus welchen Gründen auch immer unwirksam oder ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin anwendbar und wirksam.
Waidhofner Straße 42
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